Gebühren & Gesetze
Die Stadtgemeinde Bremen hat die hanseWasser Bremen GmbH mit dem Einzug der Abwassergebühren beauftragt. Mit der von der Stadt Bremen eingeführten getrennten Abwassergebühr nach § 8 EGebOG wird das Gebührensystem verursachergerecht umgestellt und an die bundesweite Rechtsprechung angepasst.
Informationen zur getrennten Entwässerungsgebühr
Die Bremer Stadtbürgerschaft hat am 12. März 2024 eine Änderung des Entwässerungsgebührenortsgesetzes beschlossen. Seit dem 1. April 2024 gibt es bei der Abrechnung der Abwassergebühren zwei Änderungen:
Eine Anpassung der Gebührenhöhe und ein neues Gebührenmodell für alle Grundstückseigentümer*innen, deren versiegelte Fläche kleiner als 1000 m² ist. Weitere Informationen finden Sie hier.
Aktuelle Gebührensätze
für das Einleiten von Schmutz- und Niederschlagswasser in öffentliche Abwasseranlagen
Auf die jeweilige Gebühr wird keine Mehrwertsteuer (MwSt.) erhoben.
Getrennte Entwässerungsgebühr
Seit 01. April 2024 gibt es Neuerungen beim Gebührenmodell für Grundstücke kleiner 1.000 m² bebaute Fläche.
Die Eigentümer*innen oder zur Nutzung berechtigte Personen erhalten den Gebührenbescheid für das Schmutz- und das Niederschlagswasser (Regenwasser) zukünftig getrennt.
Schmutzwasser bezeichnet Abwasser, welches im Haushalt entsteht und in den Kanal geleitet wird. Diese Gebühr richtet sich danach, wieviel Kubikmeter Trinkwasser verbraucht wird.
Die zweite Gebühr bezieht sich auf das Niederschlagswasser. Dieses umfasst Regenwasser, welches über bebaute oder befestigte Dach- und Außenflächen in den Kanal fließt. Das können zum Beispiel Dachflächen, Wege oder Hofflächen sein. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe der überbauten und der befestigten Flächen und deren Befestigungsart - sofern das Regenwasser indirekt von den versiegelten Flächen (z.B. Straßenüberlauf) oder direkt in das Kanalsystem (Grundstücksentwässerungsanlage) fließen kann.
Es gibt künftig also zwei Bescheide, in denen jeweils eine Gebühr aufgeführt ist.
Um die Niederschlagswassergebühr berechnen zu können, schreiben wir Sie an und brauchen Ihre Rückmeldung!
So geht´s
Sie erhalten von uns postalisch einen Erhebungsbogen, auf dem die versiegelte Fläche Ihres Grundstücks mithilfe von Liegenschaftskarten vorermittelt ist.
Prüfen Sie den Erhebungsbogen und geben Sie uns online eine Rückmeldung: Entweder ganz schnell und einfach bestätigen oder Korrekturen übermitteln.
Danach erhalten Sie ein Ergebnisschreiben von uns und Ihre Niederschlagswassergebühr wird rückwirkend ab dem 01.04.2024 abgerechnet.
Berechnungsbeispiele


Normaldach und teilgepflasterter Weg mit Parkfläche
Dachfläche von 85 m² aus Normaldach und ein teilgepflasterter Weg mit Parkfläche von 20 m². Für Standard/Normaldach gilt der Faktor 1,0 und für teilgepflasterte Wege (z.B. Rasengittersteine) und Einfahrten gilt der Faktor 0,3. Damit ist folgende Berechnung anzustellen:
Dach: Fläche 85 m² × Faktor 1,0 = 85 m²
Weg mit Parkfläche (z.B. Rasengittersteine): Fläche 20 m² × Faktor 0,3 = 6 m²
Gebührenrelevante Fläche: 85 m² + 6 m² = 91 m²
Normaldach und Gründach mit gepflasterter Einfahrt
Dachfläche von 80 m² aus Normaldach und eine Garage mit Gründach von 10 m² sowie eine gepflasterte Einfahrt von 10 m². Für Standard/Normaldach gilt der Faktor 1,0 und auch für gepflasterte Einfahrten gilt der Faktor 1,0. Für das Gründach gilt der Faktor 0,3. Damit ist folgende Berechnung anzustellen:
Dach: Fläche 80 m² × Faktor 1,0 = 80 m²
Gepflasterte Einfahrt: Fläche 10 m² × Faktor 1,0 = 10 m²
Garage mit Gründach: Fläche 10 m² x Faktor 0,3 = 3 m²
Gebührenrelevante Fläche: 80 m² + 10 m² + 3 m² = 93 m²
Fragen & Antworten
Sie haben noch Fragen zur getrennten Entwässerungsgebühr oder zur Datenerhebung? Vielleicht finden Sie schon hier die passende Antwort:
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Aktuelle Entgeltsätze
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Auf die jeweilige Gebühr wird keine Mehrwertsteuer (MwSt.) erhoben.