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Gebühren & Gesetze

Die Stadt­ge­mein­de Bremen hat die hanseWasser Bremen GmbH mit dem Einzug der Ab­was­ser­ge­büh­ren beauftragt. Mit der von der Stadt Bremen ein­ge­führ­ten getrennten Ab­was­ser­ge­bühr nach § 8 EGebOG wird das Gebühren­system verursacher­gerecht umgestellt und an die bundesweite Recht­spre­chung angepasst.

Informationen zur getrennten Entwässerungsgebühr

Die Bremer Stadt­bürger­schaft hat am 12. März 2024 eine Änderung des Ent­wässerungs­gebühren­orts­gesetzes beschlossen. Seit dem 1. April 2024 gibt es bei der Abrechnung der Abwasser­gebühren zwei Änderungen:

Eine Anpassung der Gebühren­höhe und ein neues Gebühren­modell für alle Grund­stücks­eigentümer*innen, deren versiegelte Fläche kleiner als 1000 m² ist. Weitere Informationen finden Sie hier.

Aktuelle Gebührensätze

für das Einleiten von Schmutz- und Niederschlagswasser in öffentliche Abwasseranlagen

Schmutz­wasser­gebühr 2,93 € pro m³ Stand: 1.4.2024
Nieder­­schlags­­wasser­­gebühr versiegelte und überbaute Fläche 0,83 € pro m²/Jahr Stand: 1.4.2024
Leerung der Schmutz­­wasser­­sammel­­grube 15,65 € pro m³ Stand: 1.4.2024

Auf die jeweilige Gebühr wird keine Mehr­wert­steu­er (MwSt.) erhoben.

Getrennte Entwässerungsgebühr

Seit 01. April 2024 gibt es Neuerungen beim Ge­büh­ren­mo­dell für Grundstücke kleiner 1.000 m² bebaute Fläche.

Die Eigentümer*innen erhalten den Ge­büh­ren­be­scheid für das Schmutz- und das Nie­der­schlags­was­ser (Regenwasser) zukünftig getrennt.

Schmutz­was­ser bezeichnet Abwasser, welches im Haushalt entsteht und in den Kanal geleitet wird. Diese Gebühr richtet sich danach, wieviel Kubikmeter Trinkwasser verbraucht wird.

Die zweite Gebühr bezieht sich auf das Nie­der­schlags­was­ser. Dieses umfasst Regenwasser, welches über bebaute oder befestigte Dach- und Au­ßen­flä­chen in den Kanal fließt. Die Nie­der­schlags­was­ser­ge­bühr berechnet sich nach der Größe der überbauten und der befestigten Flächen und deren Be­fes­ti­gungs­art - sofern diese an das Kanalsystem an­ge­schlos­sen sind. Das können zum Beispiel Dachflächen, Wege oder Hofflächen sein.

Es gibt künftig also zwei Bescheide, in denen jeweils eine Gebühr aufgeführt ist. Um die Nie­der­schlags­was­ser­ge­bühr berechnen zu können, schreiben wir Sie an und brauchen Ihre Rückmeldung!

So geht´s:

1. Erhebungsbogen

Sie erhalten von uns postalisch einen Er­he­bungs­bo­gen, auf dem die versiegelte Fläche Ihres Grundstücks abgebildet ist.

2. Rückmeldung

Prüfen Sie den Er­he­bungs­bo­gen und geben Sie uns online eine Rückmeldung: Entweder ganz schnell und einfach bestätigen oder Korrekturen übermitteln.

3. Ergebnisschreiben

Danach erhalten Sie ein Er­geb­nis­schrei­ben von uns und Ihre Nie­der­schlags­was­ser­ge­bühr wird rückwirkend ab dem 01.04.2024 abgerechnet.

Fragen & Antworten

Sie haben noch Fragen zur getrennten Ent­wäs­se­rungs­ge­bühr oder zur Da­ten­er­he­bung? Vielleicht finden Sie schon hier die passende Antwort:

Erhebungsbogen & Rückmeldung Gebühren & Kosten Flächenermittlung Berechnung der gebührenrelevanten Versiegelungsfläche Bremer Gesetze zur Entwässerung

Kontakt

Sie wollen mehr erfahren oder haben weitere Fragen?

Service-Zeiten
Mo, Mi, Fr: 08.00 – 17.00 Uhr
Di, Do: 11.00 – 20.00 Uhr

Aktuelle Entgeltsätze

für die öffentliche dezentrale Entsorgung

Entsorgung von Fäkal­schlamm von Klein­klär­anlagen 18,50 € pro Mg Stand: 1.1.2025
Ent­leerung Leicht­­flüssig­keits­­ab­scheider inkl. Entsorgung der Rückstande 174,50 € pro Mg Stand: 1.1.2025
Ent­leerung zu­ge­­höriger Schlamm­­fänge inkl. Entsorgung der Rückstände 297,00 € pro Mg Stand: 1.1.2025
Kontrolle je Anlage 23,60 € pauschal Stand: 1.1.2019

Auf die jeweilige Gebühr wird keine Mehr­wert­steu­er (MwSt.) erhoben.

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