Beratung vor Ort
Lassen Sie sich von uns zu allen Themen rund um das Thema Haus- und Grundstücksentwässerung beraten. Dazu zählen Starkregenvorsorge, der Schutz vor Rückstau und oberflächlichen Überflutungen oder auch der Zustand Ihrer Grundleitungen.
Wir beraten Sie gerne direkt vor Ort bei Ihnen zuhause, bieten Ihnen eine kostenfreie Begutachtung und Ursachenfindung und helfen dabei, weitere Schritte für den Schutz Ihres Grundstücks und Gebäudes einzuleiten.
Sicherheit für Ihr Haus
Überflutungen und Überschwemmungen bei Starkregen? Die gute Nachricht für Haus- und Grundstückseigentümer*innen: Schutz vor Kanalrückstau und Oberflächenwasser ist nicht nur vorgeschrieben und überaus wichtig, sondern auch technisch machbar. Hier finden Sie Informationen und weiterführenden Links für den Schutz Ihres Grundstücks und Gebäudes:
zur ThemenseitePrivate Bauvorhaben
Entwässerungsanzeige, Kanalanschlüsse, Grundwasser und Regenwasserbewirtschaftung – das sind Begriffe, mit denen Sie sich beim Bau Ihres Ein- oder Mehrfamilienhauses gemäß Entwässerungsortsgesetz (EOG) beschäftigen müssen. Wir beraten Sie gerne zu diesen Themen und helfen weiter.
Entwässerungsanzeige
Planen Sie bei dem Bau von einem Ein- oder Mehrfamilienhaus die Installation, Änderung oder Beseitigung der Grundstücksentwässerungsanlage mit deren Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage, müssen Sie bis spätestens einen Monat vor Baubeginn die sogenannte „Entwässerungsanzeige“ bei uns einreichen.
EntwässerungsanzeigeAnschlüsse / Kanaltiefenschein
Sie müssen aufgrund eines Neubaus an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden oder benötigen Informationen, ob bereits ein Kanalanschluss vorhanden ist?
Gerne unterstützen wir Sie auch in diesen Fragen. Im ersten Schritt beantragen Sie bitte einen Kanaltiefenschein bei uns. Sie können auch Auszüge aus dem Kanalbestandswerk anfordern. In jedem Fall stehen wir Ihnen bei der Entwässerungs- und Anschlussplanung gern beratend zur Seite.
KanaltiefenscheinGrundwasser
Müssen Sie aufgrund von Grundwasserabsenkungen oder Bodensanierungen Grundwasser in das öffentliche Kanalnetz einleiten, benötigen Sie hierfür von uns eine schriftliche Erlaubnis. Für die Einleitung erheben wir ein mengenabhängiges Entgelt. Zusätzlich müssen Sie die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau über die Grundwasserentnahme informieren.
Gerne bearbeiten wir für Sie Ihre Anträge und helfen bei Fragen weiter. Unter anderem zeigen wir Ihnen gern auf, wie Sie durch vorausschauendes Planen Ihrer Baumaßnahme Kosten sparen können.
Einleitung von Grundwasser in die öffentliche KanalisationEntsorgungsservice
Auch beim Thema Entsorgungsservice bringen wir unsere langjährige Erfahrung und modernste Technik aus unserer Arbeit der Stadtentwässerung in Bremen und der Region mit.
Sammelgruben
Wohnen Sie in einem Außengebiet von Bremen? Dann kann das Abwasser bei Ihnen vermutlich noch nicht über einen Kanal entsorgt werden, sondern läuft in eine sogenannte Sammelgrube ab. Wir leeren diese automatisch nach festgelegten Zyklen. Die Gebühr dafür finden Sie in Ihrem Abwasserbescheid.
Kleinkläranlagen
Einige wenige Grundstücke Bremens sind mit einer dezentralen Abwasserbehandlungsanlage ausgestattet, der sogenannten Kleinkläranlage. Dies betrifft Gebiete, in denen kein Kanalanschluss möglich ist. Die Abfuhr des Fäkalschlammes in Bremen übernehmen wir. Dieser Service ist kostenpflichtig.
Abfuhr anfordern
Termine können Sie über unseren Entsorgungsservice oder direkt über das Serviceportal vereinbaren.
Entsorgungsservice

