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Fragen & Antworten

Getrennte Entwässerungsgebühr

Wie hoch sind die Gebühren seit April 2024?

Die Entsorgung von einem Kubikmeter Schmutz­wasser kostet aktuell 2,93 Euro. Die Entsorgung von Nieder­schlags­wasser kostet aktuell 0,83 Euro pro Quadratmeter versiegelter und am Kanal angeschlossener Fläche.

Die Berechnung und Festlegung der Abwasser­gebühren ist eine hoheitliche Aufgabe der Freien Hansestadt Bremen.

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Wie setzt sich die Niederschlagswassergebühr zusammen?

Die Nieder­schlags­wasser­gebühr ergibt sich aus der Summe der bebauten und befestigten/versiegelten Grundstücks­flächen, die Regenwasser leitungsgebunden (direkt) oder nicht leitungsgebunden (indirekt) in das öffentliche Kanalsystem entwässern, und einem Faktor. Die Größe dieser abfluss­wirksamen Fläche wird in vollen Quadratmetern (m²) als Gebühren­fläche abgerechnet.

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Kann ich die Höhe der Nieder­schlags­wasser­gebühr beeinflussen?

Dauerhaft begrünte Dachflächen oder teil­befestigte Flächen (z. B. Rasen­gitter­steine, Poren­pflaster, Schotter­rasen, Rasenfugen- oder Splitt­fugen­pflaster, Schotter, Kies) sowie Zisternen und Versickerungs­anlagen reduzieren die zu entrichtende Nieder­schlags­wassergebühr. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung von Regen­wasser­tonnen keinen Einfluss auf die Gebühren­ermittlung hat.

Weitere Informationen unter „Berechnung der gebühren­relevanten Versiegelungs­fläche“.

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Wann wird abgerechnet?

Die Schmutz­wasser­gebühr berechnet sich nach dem Trinkwasser­erbrauch. Hier erfolgen die Abrechnungen durchgehend und weiterhin über die swb in der üblichen Regelmäßigkeit.

Bei der Gebühr für das Nieder­schlags­wasser verhält es sich anders. Sie gilt rückwirkend ab dem 01. April 2024, zunächst müssen aber die gebühren­relevanten Flächen auf dem Grundstück ermittelt werden. Bei mehr als 100.000 Grundstücken in Bremen mit einer versiegelten Fläche unter 1000 m², braucht diese Erhebung Zeit. Die komplette Umstellung soll bis Ende 2027 abgeschlossen sein - das heißt: ab 2027 können Sie mit einer Abrechnung der Gebühren vom 01. April 2024 bis zum aktuellen Abrechnungs­zeitraum rechnen.

Grundstücke mit einer versiegelten Fläche von über 1000 m² werden weiterhin turnusmäßig auf Grundlage der bereits ermittelten Flächendaten abgerechnet.

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Muss ich für ein Grundstück, für das ich bisher keine Abwasser­gebühren bezahlt habe, demnächst Gebühren bezahlen?

Ja, auch für unbewohnte Grundstücke oder reine Garagen­flächen wird die Nieder­schlags­wasser­gebühr nach versiegelten oder bebauten Flächen zukünftig neu bewertet, wenn das Regen­wasser von dort direkt (z.B. Gully) oder indirekt (z.B. über den Fußweg) in öffentliche Abwasser­anlagen eingeleitet wird.

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Was ist, wenn bei mir kein Nieder­schlags­wasser in die Kanalisation eingeleitet wird?

Dann wird nur die Schmutz­wasser­gebühr berechnet.

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