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Fragen & Antworten

Getrennte Entwässerungsgebühr

Wie hoch sind die Gebühren seit April 2024?

Die Entsorgung von einem Kubikmeter Schmutzwasser kostet 2,93 Euro. Die Entsorgung von Niederschlagswasser kostet 0,83 Euro pro Quadratmeter versiegelter und am Kanal angeschlossener Fläche.

Die Berechnung und Festlegung der Abwassergebühren ist eine hoheitliche Aufgabe der Freien Hansestadt Bremen.

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Wie setzt sich die Niederschlagswassergebühr zusammen?

Die Niederschlagswassergebühr ergibt sich aus der Summe der bebauten und befestigten/versiegelten Grundstücksflächen, die Regenwasser leitungsgebunden (direkt) oder nicht leitungsgebunden (indirekt) in das öffentliche Kanalsystem entwässern, und einem Faktor. Die Größe dieser abflusswirksamen Fläche wird in vollen Quadratmetern (m²) als Gebührenfläche abgerechnet.

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Kann ich die Höhe der Niederschlagwassergebühr beeinflussen?

Dauerhaft begrünte Dachflächen oder teilbefestigte Flächen (z. B. Rasengittersteine, Porenpflaster, Schotterrasen, Rasenfugen- oder Splittfugenpflaster, Schotter, Kies) sowie Zisternen und Versickerungsanlagen reduzieren die zu entrichtende Niederschlagswassergebühr. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung von Regenwassertonnen keinen Einfluss auf die Gebührenermittlung hat.

Weitere Informationen unter „Berechnung der gebührenrelevanten Versiegelungsfläche“.

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Wann wird abgerechnet?

Die Schmutzwassergebühr berechnet sich nach dem Trinkwasserverbrauch. Hier erfolgen die Abrechnungen durchgehend und weiterhin über die swb in der üblichen Regelmäßigkeit.

Bei der Gebühr für das Niederschlagswasser verhält es sich anders. Sie gilt rückwirkend ab dem 01. April 2024, zunächst müssen aber die gebührenrelevanten Flächen auf dem Grundstück ermittelt werden. Bei mehr als 100.000 Grundstücken in Bremen mit einer versiegelten Fläche unter 1000 m², braucht diese Erhebung Zeit. Die komplette Umstellung soll bis XXX abgeschlossen sein - das heißt: Spätestens 2027 können Sie mit einer Abrechnung der Gebühren vom 01. April 2024 bis zum aktuellen Abrechnungszeitraum rechnen.

Grundstücke mit einer versiegelten Fläche von über 1000 m² werden weiterhin turnusmäßig auf Grundlage der bereits ermittelten Flächendaten abgerechnet.

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Muss ich für ein Grundstück, für das ich bisher keine Abwassergebühren bezahlt habe, demnächst Gebühren bezahlen?

Ja, auch für unbewohnte Grundstücke oder reine Garagenflächen wird die Niederschlagswassergebühr nach versiegelten oder bebauten Flächen zukünftig neu bewertet, wenn das Regenwasser von dort direkt oder indirekt in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird.

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Was ist, wenn bei mir kein Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird?

Dann wird nur die Schmutzwassergebühr berechnet.

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