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Fragen & Antworten

Getrennte Entwässerungsgebühr

Was ist ein Erhebungsbogen?

Die vorermittelten Flächen der Grund­stücke werden in einem Erhebungs­bogen dargestellt. Mit Hilfe des Erhebungs­bogens werden Sie als Eigentümer*in gebeten, die Richtigkeit der vorermittelten Flächen online zu bestätigen bzw. gegebenenfalls zu korrigieren.

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Wer bekommt den Erhebungsbogen?

Alle Eigentümer*innen oder andere Berechtigte eines Grundstücks mit weniger als 1000 m² versiegelter Fläche, für die eine Möglichkeit zur Einleitung von Niederschlags­wasser in den öffentlichen Kanal besteht und welche noch nicht die getrennte Gebühr zahlen.

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Auf dem Erhebungsbogen ist nicht Ihr Grundstück abgebildet?

Handelt es sich bei dem angegebenen Grundstück nicht um Ihr Grundstück, melden Sie uns dies bitte per Mail unter Angabe der EB-ID, die Sie auf Ihrem Anschreiben finden, an regenwasser@hansewasser.de zurück.

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Die Daten zum/zur Empfänger*in im Erhebungsbogen sind fehlerhaft?

Sind Ihre Daten zum/zur Empfänger*in fehlerhaft, geben Sie diese bitte bei Ihrer Rückmeldung online korrekt an.

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Ich habe einen Erhebungsbogen erhalten, bin aber nicht Eigentümer*in.

Sollten Sie nicht Eigentümer*in, Pächter*in oder Verwalter*in des Grundstücks sein, so teilen Sie uns dieses bitte online oder per E-Mailunter regenwasser@hanseWasser.de unter Angabe der auf dem Anschreiben gedruckten EB-ID mit. Teilen Sie uns bitte ebenfalls Namen und Anschrift der aktuellen Eigentümer*in mit, soweit Ihnen diese bekannt sind.

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Was ist die EB-ID?

Die EB-ID ist eine Zuordnungs­nummer für Ihre Grund­stücks­flächen und dient der Abwicklung des online Rück­melde­verfahrens zu den Flächen­angaben. Sie steht oben rechts im Briefkopf Ihres Anschreibens.

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Ich wohne in einer Eigentümergemeinschaft und habe Erhebungsunterlagen erhalten.

Im Falle von Wohn­eigentums­gemeinschaften und Teil­eigentum schreiben wir die uns bekannte Verwaltungs­person an. Sofern uns keine zuständige Person bekannt ist, wird stell­vertretend ein*e Mit­eigentümer*in angeschrieben. Sie dürfen die Unterlagen gerne an Ihre Verwaltung weitergeben.

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Was ist, wenn ich mich nicht zurückmelde?

Sie sind als Eigentümer*in oder andere berechtigte Person zur Auskunft verpflichtet.

Erfolgt keine Rückmeldung der Flächen­angaben, wird die im Vorfeld ermittelte Flächengröße für die Festsetzung der Nieder­schlags­wasser­gebühr übernommen.

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Werden die Flächen nochmal überprüft?

Weichen die gemeldeten Flächen­größen stark von den ermittelten Werten ab und können die festgestellten Unklarheiten nicht aufgeklärt werden, kann eine Über­prüfung der Angaben vor Ort vorgenommen werden.

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