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Fragen & Antworten

Getrennte Entwässerungsgebühr

Was ist ein Erhebungsbogen?

Die ermittelten Flächen der Grundstücke werden in einem Erhebungsbogen dargestellt. Mit Hilfe des Erhebungsbogens werden Sie als Eigentümer*in gebeten, die Richtigkeit der ermittelten Flächen online zu bestätigen bzw. gegebenenfalls zu korrigieren.

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Wer bekommt den Erhebungsbogen?

Alle Eigentümer*innen oder andere Berechtigte eines Grundstücks mit weniger als 1000 m² versiegelter Fläche, für die eine Möglichkeit zur Einleitung von Niederschlagswasser in den öffentlichen Kanal besteht und welche noch nicht die getrennte Gebühr zahlen.

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Auf dem Erhebungsbogen ist nicht Ihr Grundstück abgebildet?

Handelt es sich bei dem angegebenen Grundstück nicht um Ihr Grundstück, melden Sie uns dies bitte per Mail unter Angabe der EB-ID, die Sie auf Ihrem Anschreiben finden, an regenwasser@hansewasser.de zurück.

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Die Daten zum/zur Empfänger*in im Erhebungsbogen sind fehlerhaft?

Sind Ihre Daten zum/zur Empfänger*in fehlerhaft, geben Sie diese bitte bei Ihrer Rückmeldung online korrekt an.

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Ich habe einen Erhebungsbogen erhalten, bin aber nicht Eigentümer*in.

Sollten Sie nicht Eigentümer*in, Pächter*in oder Verwalter*in des Grundstücks sein, so teilen Sie uns dieses bitte per E-Mail unter regenwasser@hanseWasser.de unter Angabe der auf dem Anschreiben gedruckten EB-ID mit. Teilen Sie uns bitte ebenfalls Namen und Anschrift der aktuellen Eigentümer*in mit, soweit Ihnen diese bekannt sind.

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Was ist die EB-ID?

Die EB-ID ist eine Zuordnungsnummer für Ihre Grundstücksflächen und dient der Abwicklung des online Rückmeldeverfahrens zu den Flächenangaben. Sie steht oben rechts im Briefkopf Ihres Anschreibens.

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Ich wohne in einer Eigentümergemeinschaft und habe Erhebungsunterlagen erhalten.

Im Falle von Wohneigentumsgemeinschaften und Teileigentum schreiben wir die uns bekannte Verwaltungsperson an. Sofern uns keine zuständige Person bekannt ist, wird stellvertretend ein*e Miteigentümer*in angeschrieben. Sie dürfen die Unterlagen gerne an Ihre Verwaltung weitergeben.

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Was ist, wenn ich mich nicht zurückmelde?

Sie sind als Eigentümer*in oder andere berechtigte Person zur Auskunft und Mitwirkung gemäß § 12 (2) des Entwässerungsgebührenortsgesetzes der Stadtgemeinde Bremen verpflichtet.

Erfolgt keine Rückmeldung der Flächenangaben, wird die im Vorfeld ermittelte Flächengröße für die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr übernommen.

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Werden die Flächen nochmal überprüft?

Weichen die gemeldeten Flächengrößen stark von den ermittelten Werten ab und können die festgestellten Unklarheiten nicht aufgeklärt werden, kann eine Überprüfung der Angaben vor Ort vorgenommen werden.

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