zum Inhalt springen

Fragen & Antworten

Getrennte Entwässerungsgebühr

Wie ergeben sich die vorermittelten Flächen auf dem Erhebungsbogen?

Die im Erhebungsbogen eingetragenen Dachflächen mit Dach­überstand sind aus der Liegen­schafts­karte entnommen. Die Angabe der bebauten Fläche wurde aus einem statistisch ermittelten Faktor und der Gebäude­grundfläche errechnet. Der Faktor wurde aus einer Stichprobe für Grundstücke eines bestimmten Größenbereichs, in dem auch Ihr Grundstück liegt, statistisch ermittelt.

zurück zur Themenübersicht
Was kann ich tun, wenn die Flächen auf dem Erhebungsbogen nicht korrekt sind?

Im Rahmen des Erhebungsverfahren können Sie uns Korrekturen übermitteln. Falls Sie begrünte Dachflächen oder teilversiegelte Flächen haben, die bisher nicht berücksichtigt wurden, dann geben Sie diese bitte in vollen Quadratmetern (m²) online an.

Falls Sie über eine Zisterne oder Versickerungs­anlage verfügen, die über einen Notüberlauf an die Kanalisation angeschlossen ist, dann können sie die Größe dieser Anlage in Kubikmeter (m³) online angeben.

zurück zur Themenübersicht
Welche Flächen werden zur Berechnung der Nieder­schlags­wasser­gebühr herangezogen?

Berechnet werden alle Flächen auf einem Grundstück, auf denen Niederschlags­wasser nicht oder nur eingeschränkt versickern kann und entsprechend in die öffentlichen Abwasser­anlagen fließt. Das können zum Beispiel Dachflächen oder Hofflächen sein, die über Einläufe und Rohre an das öffentliche Kanalsystem angeschlossen sind.

Es spielt bei der Ermittlung keine Rolle, ob das Regen­wasser direkt über eine Rohr­verbindung (Haus­anschluss­kanal) in die öffentlichen Abwasser­anlagen fließt oder indirekt in die Anlagen gelangt - zum Beispiel über einen Rinnstein in den Gully.

zurück zur Themenübersicht
Woran erkenne ich, ob Flächen an das städtische Entwässerungs­system angeschlossen sind?

Das lässt sich an Rinnen oder Einlauf­schächten erkennen, die das Regenwasser in das öffentliche Entwässerungs­system führen. Am besten lässt sich das bei starkem Regen beobachten. Informationen hierzu können Sie oft auch Ihren Bauunterlagen entnehmen.

zurück zur Themenübersicht
Werden Veränderungen der Flächen laufend berücksichtigt?

Ja. Wenn sich angeschlossene Flächen auf Ihrem Grundstück in Zukunft ändern sollten, zum Beispiel durch die Entsiegelung von Teilflächen oder Versiegelung neuer Flächen, sind Sie verpflichtet, dies der hanseWasser Bremen GmbH online oder unter regenwasser@hansewasser.de mitzuteilen. Die Änderungen werden dort aufgenommen und erst im nächsten Gebühren­bescheid berücksichtigt.

zurück zur Themenübersicht
Haben Gründächer einen Einfluss auf die Berechnung der Dachfläche?

Ja, bei einem Gründach wird die angeschlossene versiegelte Dachfläche mit einem geringeren Abflussfaktor berechnet. Weitere Informationen unter „Berechnung der gebühren­relevanten Versiegelungs­fläche“.

zurück zur Themenübersicht
Werden Versickerungs­anlagen berücksichtigt?

Ja. Bei Flächen, die an eine funktionsfähige Versickerungs­anlage (Sickerschächte, Rigolen etc.) und durch einen Überlauf an die öffentlichen Abwasser­anlagen angeschlossen sind, wird die angeschlossene versiegelte Fläche mit einem geringeren Abfluss­faktor berechnet. Weitere Informationen unter „Berechnung der gebühren­relevanten Versiegelungs­fläche“.

zurück zur Themenübersicht
Werden Zisternen/Regen­wasser­nutzungs­anlagen berücksichtigt?

Ja. Flächen, die an eine Zisterne ohne Überlauf angeschlossen sind, werden nicht zu den befestigten oder bebauten Flächen gerechnet, sondern von der versiegelte Fläche abgezogen. Zisternen mit Überlauf wirken sich auf die Flächen­berechnung mit einem geringeren Abflussfaktor aus. Weitere Informationen unter „Berechnung der gebührenr­elevanten Versiegelungs­fläche“.

zurück zur Themenübersicht
Was ist, wenn ich das Wasser in Regen­tonnen sammele?

Die Nutzung von Regen­wasser­tonnen hat keinen Einfluss auf die Gebühren­ermittlung.

zurück zur Themenübersicht
Hat die Dachform einen Einfluss auf die Berechnung der relevanten Dachfläche?

Nein, die Dachform hat keinen Einfluss. Es spielt keine Rolle, ob es sich z. B. um ein Flachdach oder ein Satteldach handelt. In allen Fällen wird die Dachfläche für die Berechnung herangezogen. Das ist die Grundfläche des Gebäudes zuzüglich eines eventuell vorhandenen Dach­überstandes.

zurück zur Themenübersicht
Was gilt für Grundstücke größer 1.000 m² versiegelte Fläche?

Bei Grundstücken, auf denen sich mehr als 1000 m² versiegelte Fläche befinden, ändert sich nichts. Dort gab es schon vor dem 01.April 2024 eine getrennte Gebühr für das Schmutz- und für das Niederschlags­wasser.

zurück zur Themenübersicht
zurück zu „Gebühren & Gesetze 2026“
zurück nach oben