Gewerbliche Bauvorhaben
Für Bauvorhaben auf gewerblich genutzten Grundstücken benötigen Sie eine Entwässerungsbaugenehmigung von uns. Dazu gehören auch Grundstücke, die von öffentlichen Institutionen, Vereinen, Stiftungen oder Ähnlichen genutzt werden.
Entwässerungsbauantrag
Sie planen ein Bauvorhaben auf einem gewerblichen Grundstück und es werden Entwässerungsanlagen (Grundleitungen, Schächte, Abwasserbehandlungsanlagen) neu errichtet, geändert oder auch beseitigt? Dann reichen Sie bitte einen Entwässerungsbauantrag bei uns ein.
Für das stadtbremische Überseehafengebiet in Bremerhaven (HBH) nutzen Sie bitte das gleiche Antragsformular.
EntwässerungsbauantragKanalanschluss
Sie müssen aufgrund eines Neubaus an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden oder benötigen Informationen, ob bereits ein Kanalanschluss vorhanden ist? Gern unterstützen wir Sie auch in diesen Fragen.
Im ersten Schritt beauftragen Sie einen Kanaltiefenschein bei uns. Sie können auch Auszüge aus dem Kanalbestandswerk anfordern. In jedem Fall stehen wir Ihnen bei der Anschlussplanung gern beratend zur Seite.
KanaltiefenscheinNiederschlagswasser
Niederschlagswasser ist bei geeigneter Qualität möglichst dem natürlichen Wasserkreislauf zuzuführen (zum Beispiel Versickerung, Einleitung in ein Gewässer, Dachbegrünung). Dazu gehört bei einer Trennkanalisation auch die Ableitung über den öffentlichen Niederschlagswasserkanal. Weitere Hinweise für die Beseitigung von Niederschlagswasser erhalten Sie im Merkblatt der Freien Hansestadt Bremen.
Dezentrale Regenwasserbewirtschaftung in BremenGrundwasser
Wenn Sie aufgrund von Grundwasserabsenkungen oder Bodensanierungen Grundwasser in das öffentliche Kanalnetz einleiten müssen, benötigen Sie hierfür von uns eine schriftliche Erlaubnis. Für die Einleitung erheben wir ein mengenabhängiges Entgelt.
Zusätzlich müssen Sie die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft über die Grundwasserentnahme informieren.
Einleitung von Grundwasser in die öffentliche KanalisationAbwassereinleitung
Für den Gewässerschutz ist die Betreuung von industriellen und gewerblichen Abwassereinleitungen wichtig.
Wenn Sie Abwasser in die Kanalisation einleiten möchten, brauchen Sie hierfür eine schriftliche Erlaubnis von uns. Hier sind alle für die Einleitung relevanten rechtlichen Belange (auch die Abwasserverordnung) berücksichtigt. Das gilt auch für Schmutzwasser aus der Fassadenreinigung sowie für temporäre Einleitungen, zum Beispiel bei Veranstaltungen wie Straßenfesten, Märkten oder Baustellen.
Gern beraten wir Sie auch generell zu allen technischen Fragen rund um die Behandlung Ihrer Abwässer und die Abwasserinhaltsstoffe sowie zu allen rechtlichen Belangen, unter anderem der Abwasserverordnung. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.
Einleitung von Lenzwasser/Baugrubenwasser in die öffentliche Kanalisation Einleitung von Schmutzwasser aus der Fassadenreinigung in die öffentliche Kanalisation Einleitung von Schmutzwasser bei Veranstaltungen und Baustellen in die öffentliche KanalisationBeratungs- und Serviceangebot
Wir kümmern uns um Ihr industrielles Abwasser aus Gewerbe oder Produktion.
Wenn Sie einen Neubau oder eine Änderung für Ihr gewerbliches Grundstück planen, stehen wir Ihnen gern mit einer kostenfreien Beratung und Vorgesprächen in Bezug auf alle Komponenten der Grundstücksentwässerung zur Verfügung. Nehmen Sie gern Kontakt über das Callcenter oder per E-Mail mit uns auf.
Kundenbetreuung
Rückstauschutz
Rückstauschutz dient dazu, die Räumlichkeiten in Ihrem Gebäude und Ihre Außenanlagen, die unterhalb der Straßenoberkante liegen, zu schützen. Kommt es zu einem Stark- oder Extremregenereignis, kann es sein, dass Kanalwasser aus Ihren Sanitäranlagen, den Bodenabläufen oder anderen Entwässerungsgegenständen austritt. Denn bei solchen Regenereignissen kann das Wasser nicht immer schnell genug über das Kanalnetz abgeleitet werden. Die Sicherung vor Rückstau ist die beste Maßnahme, um Schäden bei solchen Regenereignissen zu vermeiden.
Lassen Sie sich kostenfrei und neutral von uns beraten.
Kanaldienstleistungen
Als Betreiber des öffentlichen Bremer Kanalnetzes stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise gern als Dienstleister für alle Angelegenheiten rund um das Thema Kanal zur Verfügung.
Hierzu bieten wir Ihnen ein umfangreiches Paket an verschiedenen Dienstleistungen an:
Kanalbestandserfassung mithilfe unseres Kanalinformationssystems (KIS)
Untersuchung der Grundleitungen und Kanäle auf dem Privat- und Gewerbegrundstück mithilfe moderner Kameratechnik sowie Dichtheitsprüfungen
Reinigung Ihres Kanals in festgelegten zeitlichen Zyklen oder bedarfsorientiert
Ingenieurleistungen für kommunale Infrastruktur von der Bedarfsermittlung bis hin zum optimierten Sanierungsplan und die Begleitung der Kunden bei Baumaßnahmen am Kanal. Hier stehen wir Ihnen gern mit unserer langjährigen Erfahrung aus kommunalem Tiefbau und gewerblichen Bauerschließungen zur Verfügung.
Entsorgungsservice
Wir bieten Ihnen verschiedene Entsorgungsservices an. Dazu gehört die Entleerung von Kleinkläranlagen sowie von Leichtflüssigkeits- und Benzinabscheidern. Dank unseres umfangreichen modernen Fuhrparks können wir die Entleerung auf Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen und planen.
Sammelgruben
In einigen Außengebieten Bremens kann das Abwasser noch nicht über einen Kanal entsorgt werden. Hier läuft das Abwasser in sogenannte Sammelgruben und wird von uns abgeholt. Die Entsorgung erfolgt nach Absprache oder automatisch nach festgelegten Zyklen. Die Gebühr dafür finden Sie in Ihrem Abwasserbescheid.
Kleinkläranlagen
Einige wenige Grundstücke Bremens sind mit einer dezentralen Abwasserbehandlungsanlage ausgestattet, der sogenannten Kleinkläranlage. Dies betrifft Gebiete, in denen kein Kanalanschluss möglich ist. Die Abfuhr des Fäkalschlammes in Bremen übernehmen wir. Dieser Service ist kostenpflichtig.
Abscheideranlagen
Schlammfänge, Leichtflüssigkeits- (z. B. Benzin- oder Ölabscheider) und Koaleszenzabscheideranlagen werden von uns nach Bedarf oder turnusmäßig geleert und gereinigt. Bitte beachten Sie: Das Entwässerungsortsgesetz regelt die Entleerungshäufigkeit. Der zweiten vorgeschriebenen Leerung geht eine Kontrolle Ihrer Anlage durch uns voraus. Dabei messen wir die Schichtdicke an den einzelnen Anlagenelementen und bewerten den allgemeinen Zustand.
Werden bei der Messung im Rahmen der Kontrolle die vorgegebenen Füllstandsgrenzen erreicht, ist eine Leerung erforderlich. Die Kontrolle ist für diesen Fall kostenlos. Werden die maximalen Füllstände nicht erreicht, kann die zweite Leerung entfallen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Entleerungshäufigkeit auf fünf Jahre reduziert werden. Stellen Sie bitte bei uns einen entsprechenden Antrag. Wenn Sie Ihre Anlage nicht mehr nutzen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Als Betreiber*in von Tankstellen informieren Sie sich bitte noch einmal gesondert zu Betrieb und Wartung von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen bei Verwendung des Kraftstoffes E10. Alle Informationen stellen wir Ihnen zur Verfügung.
Infos & Kontakt
Termine können Sie über unseren Entsorgungsservice oder direkt über das Serviceportal vereinbaren.
Entsorgungsservice