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Falls Sie für Ihr Grundstück die Gebührenumstellung beantragen wollen, können Sie hier den Antrag zum Ausfüllen herunterladen.
Antrag auf Gebührenumstellung
Informationen zur Gebührenumstellung
Wir führen für Sie die Entleerung von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen - auch Benzin- oder Ölabscheider genannt - durch. Schlammfänge, Leichtflüssigkeits- und Koaleszenzabscheideranlagen werden turnusmäßig einmal pro Jahr von uns geleert. Der zweiten nach dem Entwässerungsortsgesetz gesetzlich vorgeschriebenen Leerung geht eine Kontrolle durch einen sachkundigen Prüfer der hanseWasser voraus. Sie können die Entleerungshäufigkeit auch auf fünf Jahre reduzieren. Eine Reduzierung der Entleerungshäufigkeit können Sie bei uns beantragen.
Für Betreiber von Tankstellen hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Informationsschrift mit Hinweisen zu Betrieb und Wartung von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen bei Verwendung des Kraftstoffes E10 herausgegeben.
Antrag reduzierte Entleerung
Infoblatt reduzierte Entleerung
Checkheft
Information des BMUB zum Kraftstoff E10
Planungsanforderungen für die Beseitigung von Niederschlagswasser bei Bauvorhaben enthält das Merkblatt „Dezentrale Regenwasserbewirtschaftung in Bremen“, herausgegeben vom Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa.
Merkblatt Dezentrale Regenwasserbewirtschaftung
Sie möchten Grundwasser aus einer Baumaßnahme oder aus Bereichen mit Bodenkontaminationen in die Kanalisation einleiten? Dann reichen Sie bitte einen entsprechenden Antrag bei uns ein.
Antrag auf Grundwassereinleitung
Mengenmitteilung
Infoblatt zu Einleitwerten
Einleitung von verschmutztem Grundwasser
Für die Einleitung von Schmutzwasser aus der Fassadenreinigung in die öffentliche Kanalisation reichen Sie bitte einen entsprechenden Antrag bei uns ein.
Antrag auf Einleitung von Schmutzwasser aus Fassadenreinigung
Infoblatt Fassadenreinigung
Auf Grundstücken, auf denen ausschließlich häusliches Abwasser anfällt, ist die Errichtung, Änderung und Beseitigung von erdverlegten Leitungen bei hanseWasser anzuzeigen. Nachstehend finden Sie drei verschiedene Formulare sowie ein erläuterndes Informationsblatt.
Download Entwässerungsanzeige Neubau
Download Entwässerungsanzeige Sanierung
Download Entwässerungsanzeige Regenwasser-Umschluss
Download Broschüre - Die Entwässerungsanzeige
Sie planen ein Bauvorhaben auf einem gewerblich genutzten Grundstück und es werden Entwässerungsanlagen (Grundleitungen, Schächte, Abwasserbehandlungsanlagen) neu hergestellt, geändert oder auch beseitigt? Dann reichen Sie bitte einen Entwässerungsbauantrag bei uns ein.
Für das stadtbremische Überseehafengebiet in Bremerhaven (HBH) nutzen Sie bitte das gleiche Antragsformular.
Die erforderlichen Unterlagen können Sie dem Infoblatt entnehmen.
Download Informationen zum Entwässerungsbauantrag
Download Antragsformular
Falls Sie für Ihr Grundstück die einleitenden Flächen ändern, können Sie hier den Antrag zur Anpassung der Flächen herunterladen.
Antrag Flächenerhebung
Informationen zur Flächenänderung
Die Abwasserverordnung sieht für mineralölhaltiges Abwasser aus der Fahrzeugreinigung und –instandhaltung u. a. bei Abwassereinleitungen von weniger als 1 m³/Tag vereinfachte Anforderungen bei der Abwasserüberwachung vor. Hierfür benötigen wir Ihre jährlich wiederkehrende Erklärung.
Mitteilung zur Einleitung geringer Abwassermengen
Infoblatt zur vereinfachten Abwasserüberwachung
Bezugspunkt für jede Entwässerungsplanung ist die öffentliche Kanalisation. Der Kanaltiefenschein enthält individuelle Angaben über die Lage und die Höhenniveaus der Schmutz- und Regenwasserkanalisation im öffentlichen Bereich sowie die Anschlusspunkte bis an die private Grundstücksgrenze.
Antrag Kanaltiefenschein
Wenn Sie Ihr Bauwasser nicht ins Kanalnetz einleiten erstatten wir Ihnen auf Antrag gegebenenfalls anteilige Entwässerungsgebühren. Beachten Sie bitte die gesetzlichen Antragsfristen.
Antrag auf Rückerstattung Bauwasser
Wenn im Falle eines Rohrbruchs das Wasser im Erdreich versickert erstatten wir Ihnen auf Antrag gegebenfalls anteilige Entwässerungsgebühren. Dies gilt nicht für defekte Toilettenspülungen, die ungewollt Abwassermengen erzeugen, denn diese Mengen werden in den Kanal eingeleitet.
Beachten Sie bitte die gesetzlichen Antragsfristen.
Antrag auf Rückerstattung bei Rohrbruch
Für Wassermengen, die nachweislich ordnungsgemäß nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, wird auf Antrag die anteilige Entwässerungsgebühr erstattet. Der Nachweis kann nur durch einen geeichten Wasserzähler erbracht werden. Eine Festinstallation ins Leitungsnetz ist vorzunehmen. Zapfventilzähler sind nicht zugelassen! Den Erstattungsantrag reichen Sie bitte fristgerecht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Rechnung von der swb Vertrieb Bremen GmbH bei der hanseWasser Bremen GmbH ein. Ein späterer Antrag ist unzulässig. Eine Erstattung erfolgt nur dann, wenn die Erstattungsmenge mehr als 10 m³ beträgt.
Infoblatt für den Einbau privater Wasserzähler
Online Antrag über unser Serviceportal
Sie möchten Schmutzwasser für eine begrenzte Zeit, z. B. für eine Veranstaltung (Straßenfest, Markt etc.) oder Baustelleneinrichtung, in die öffentliche Kanalisation einleiten? Dann reichen Sie bitte einen entsprechenden Antrag bei uns ein.
Antrag auf begrenzte Abwassereinleitung
Diese Menge muss mit einem privaten Wasserzähler erfasst werden, um genau berechnet zu werden. Die Zähler von Eigenversorgungsanlagen (Brunnen oder anderweitig zugeführtem Wasser) sowie von Regenwassernutzungsanlagen sind Privatwasserzähler und der hanseWasser Bremen GmbH zu melden. Der Einbau des privaten Wasserzählers, der Standort, die Zählernummer sowie der Zählerstand am Tage des Einbaus sind der hanseWasser Bremen GmbH mitzuteilen. Die jährliche Ablesung dieser Zähler ist nicht Aufgabe Ihres Trinkwasserunternehmens der swb Vertrieb Bremen GmbH oder der hanseWasser Bremen GmbH, die Meldung muss durch den Eigentümer oder dessen Beauftragten bis zum 15. Februar im Folgejahr vorgelegt werden.
Diese jährliche Menge, die ins Kanalnetz einleitet wurde, melden Sie uns bitte mit diesen Formularen.
Zählerstand Brunnenwasser
Zählerstand Regenwassernutzung
Die baulichen Maßnahmen im öffentlichen Netz der Freien Hansestadt Bremen werden auf Basis der technischen Standards geplant und durchgeführt. Sie sind auch bei Maßnahmen durch Dritte im öffentlichen Netz anzuwenden. Die Standards für die Abwasseranlagen werden durch hanseWasser in Abstimmung mit den Umweltbetrieben Bremen laufend der technischen Entwicklung angepasst und erweitert.
Download
Betreiberpartnerschaft Bremen und Windhoek (in englisch)
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Duales Studium bei hanseWasser
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