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Wenn Sie ein Ein- oder Mehrfamilienhaus bauen bzw. Grundleitungen um- oder neu verlegen, müssen Sie eine Entwässerungsanzeige bei uns einreichen. Beachten Sie hierzu unsere Broschüre "Die Entwässerungsanzeige". Dort finden Sie die wesentlichen Aspekte im Überblick.
Hinweise zur Beseitigung von Niederschlagswasser finden Sie im Infotext „Dezentrale Regenwasserbewirtschaftung“. Das vorgesehene Formular und weitere Informationen finden Sie im Downloadcenter.
Sie benötigen einen Anschluss an die öffentliche Kanalisation? Wir verlegen den Anschluss bis zu Ihrer Grundstücksgrenze. Gibt es bereits einen Kanalanschluss und wenn ja wo liegt dieser? Wir erstellen Ihnen einen Auszug aus dem Kanalbestand. Und so geht's: Bestellen Sie bitte bei uns einen Kanaltiefenschein. Gemeinsam mit Ihrem Fachplaner und Bauunternehmer können Sie sich dann für eine geeignete Anschlussmöglichkeit entscheiden. Hierbei sind wir Ihnen gern behilflich. Den Auftrag Kanaltiefenschein finden Sie im Downloadcenter.
Für das Einleiten von Grundwasser (bei Grundwasser- absenkungen oder Grundwasser- bzw. Bodensanierungen) in die öffentliche Kanalisation benötigen Sie eine schriftliche Erlaubnis. Den vorgesehenen Antrag und weitere Informationen finden Sie im Downloadcenter. Bei Fragen nehmen Sie bitte direkt Kontakt zu uns auf.
Wichtig: Für das Einleiten von Grundwasser in die öffentliche Kanalisation erheben wir mengenabhängige Entgelte. Wir empfehlen Ihnen, durch vorausschauendes Planen Ihrer Baumaßnahme die Dauer und Menge der Grundwassereinleitung so klein wie möglich zu halten. So können Sie unnötige Kosten sparen. Wählen Sie beispielsweise Verfahren zur Errichtung eines Kellers, die einen zügigen Baufortschritt gewährleisten und vermeiden Sie Grundwasserabsenkungen, indem Sie die Höhe des Grundwasserstandes auf dem Grundstück bereits bei der Planung Ihres Bauvorhabens berücksichtigen.
Denken Sie bitte daran, die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau über die Grundwasserentnahme zu informieren. Bei Fragen beraten wir Sie gern.
Der Kanalbaubeitrag beträgt
Erhebung der Kanalbaubeiträge
Kanalbaubeiträge werden von der hanseWasser Bremen GmbH im Auftrag der Stadtgemeinde Bremen erhoben und an sie weitergeleitet. Rechtsgrundlage ist das Ortsgesetz über die Erhebung von Kanalbaubeiträgen in der Stadtgemeinde Bremen (KBBOG) vom 10. Mai 1976 (Brem.GBl. S. 125), zuletzt geändert am 24. Januar 2012 (Brem.GBl. S. 24). Der Kanalbaubeitrag wird für die hoheitliche Tätigkeit (Abwasserentsorgung) einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erhoben und unterliegt deshalb nicht der Mehrwertsteuer. Der Beitrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück.
Grundlage der Berechnung (Kanalbaubeitrag)
Der Kanalbaubeitrag wird für alle Grundstücke erhoben, die an eine mit einer betriebsfertigen Abwasseranlage versehene öffentliche Verkehrsanlage angrenzen. Die Höhe des Kanalbaubeitrags ist abhängig von der Frontlänge und Fläche eines Grundstückes. Bei der Berechnung des Beitrags wird die Frontlänge auf halbe Meter und die Grundstücksfläche auf 10 m² nach unten abgerundet.
Wird das Grundstück an eine Druckentwässerungsanlage angeschlossen und hat der Grundstückseigentümer die erforderliche Pumpstation auf eigene Kosten hergestellt und auch zu betreiben, wird der Kanalbaubeitrag um bis zu 2.050,00 Euro ermäßigt.
Der Kanalanschlussbeitrag hat eine Höhe von
Wird im Nachhinein noch ein Kanalanschluss hergestellt, aufgrund von Veränderungen an Grundstücksentwässerungsanlagen und Änderungen oder Neuverlegungen von Anschlüssen, werden die tatsächlichen entstehenden Kosten berechnet. Diese können deutlich über den obengenannten Beitragssätzen liegen. Rechtsgrundlage ist § 11 Abs. 4 des Entwässerungsortsgesetzes (EOG).
Erhebung des KanalanschlussbeitragsDie Kanalanschlussbeiträge werden von der hanseWasser Bremen GmbH im Auftrag der Stadtgemeinde Bremen erhoben und an sie weitergeleitet. Rechtsgrundlage ist das Ortsgesetz über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen in der Stadtgemeinde Bremen (KanAnschlBeitrG) vom 22. Dezember 1998 (Brem.GBl. S. 375), zuletzt geändert am 01. Dezember 2015 (Brem.GBl. S. 520). Der Kanalanschlussbeitrag wird für die hoheitliche Tätigkeit (Abwasserentsorgung) einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erhoben und unterliegt deshalb nicht der Mehrwertsteuer.
Grundlage der Berechnung (Kanalanschlussbeitrag)
Der Kanalanschlussbeitrag ist abhängig von der Rohrweite, die für den Anschluss verwendet wurde. Mit der Beantragung der Herstellung des Anschlusses an den öffentlichen Kanal entsteht die Beitragspflicht.
Das Entgelt für die Einleitung in den Regenwasserkanal beträgt
Das Entgelt für die Einleitung in den Schmutzwasser-/Mischwasserkanal beträgt
Bei Einleitung von verschmutztem Grundwasser berechnen wir die Entwässerungsgebühr.
Grundlage der Berechnung
Das Entgelt wird nach der Grundwassermenge berechnet, die in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.
Das Entgelt beträgt
Das Entgelt für die Auszüge aus der Kanaldatenbank beträgt
Rechtsgrundlage ist die Kostenordnung der Umweltverwaltung (UmwKostV). Nach Feststellung der Finanzverwaltung handelt es sich bei obigen Leistungen um mehrwertsteuerpflichtige Umsätze, die angegebenen Entgelte enthalten jeweils 19 % Mehrwertsteuer.
In einigen Gebieten in Bremen erfolgt die Abwasserentsorgung durch eine so genannte Druckentwässerung. Dies bedeutet für die Anwohner, dass auf ihrem Grundstück eine Pumpstation erforderlich ist, um das Abwasser vom Grundstück in den öffentlichen Kanal zu transportieren. Wenn Sie Fragen zur Druckentwässerung haben oder wissen möchten, ob in Ihrem Bereich eine Druckentwässerung geplant ist, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.