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Pressemitteilung 20. Januar 2026 Getrennte Entwässerungsgebühr in Bremen

Erhebung der Grundstücksflächen für Niederschlagswassergebühr beginnt

Zukünftig werden in Bremen die Eigentümer*innen oder zur Nutzung berechtigte Personen zwei getrennte Gebühren­bescheide für Schmutz- und Nie­der­schlags­wasser (Regen­wasser) erhalten. Hintergrund ist, dass der Bremer Senat bereits im März 2024 die Einführung der getrennten Ent­wäs­se­rungs­ge­bühr in Bremen beschlossen hat. Nun beginnt das für die Umsetzung notwendige Er­he­bungs­ver­fah­ren.

Seit dem 1. April 2024 setzt sich die Ab­was­ser­ge­bühr nunmehr für alle Grundstücke aus zwei Komponenten zusammen: der Schmutz­was­ser­ge­bühr und der Nie­der­schlags­was­ser­ge­bühr. Die Schmutz­was­ser­ge­bühr richtet sich nach dem Trink­was­ser­ver­brauch und wird bereits seit April 2024 abgerechnet. Die Nie­der­schlags­was­ser­ge­bühr berechnet sich anhand der bebauten und ver­sie­gel­ten sowie an das Kanalsystem an­ge­schlos­se­nen Flächen eines Grundstücks – bei­spiels­wei­se Dachflächen, Wege oder Hofflächen. Je geringer die versiegelte Fläche, desto niedriger fällt die Gebühr aus. Damit sollen Anreize für eine ökologische Flä­chen­ge­stal­tung geschaffen werden.

Damit die Nie­der­schlags­was­ser­ge­bühr berechnet werden kann, müssen die ent­spre­chen­den Flä­chen­da­ten erhoben werden. Ab Januar 2026 erhalten deshalb alle betroffenen Eigentümer*innen in Bremen postalisch einen Er­he­bungs­bo­gen. Die Eigentümer*innen werden gebeten, die Angaben online innerhalb einer Frist zu prüfen und zu bestätigen oder zu korrigieren. Auf Grundlage der ermittelten Daten wird die Nie­der­schlags­was­ser­ge­bühr abgerechnet.

Zum Verfahren: Die Er­he­bungs­bö­gen werden gestaffelt über einen Zeitraum von rund sechs Monaten verschickt. Darin sind die vor­er­mit­tel­ten Flächen des jeweiligen Grundstücks aufgeführt, basierend auf Lie­gen­schafts­kar­ten und sta­tis­ti­schen Be­rech­nun­gen, die von den jeweiligen Eigentümer*innen überprüft, bestätigt oder ge­ge­be­nen­falls korrigiert werden sollen. Die Rückmeldung ist digital über ein ONLINE Portal abzugeben. Ab 2027 können Eigentümer*innen mit einer voll­stän­di­gen Abrechnung der Gebühren rechnen.

Die Berechnung und Festlegung der Ab­was­ser­ge­büh­ren ist eine hoheitliche Aufgabe der Freien Hansestadt Bremen. Mit der Durch­füh­rung der Flä­chen­er­he­bung zur Abrechnung der Nie­der­schlags­was­ser­ge­bühr wurde die hanseWasser Bremen GmbH beauftragt, die diese Aufgabe gemeinsam mit dem Dienst­leis­ter Dornier Power and Heat GmbH aus Hamburg durchführt.

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