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Fragen & Antworten

Getrennte Entwässerungsgebühr

Wie hoch sind die Gebühren seit April 2024?

Die Entsorgung von einem Kubikmeter Schmutz­wasser kostet aktuell 2,93 Euro. Die Entsorgung von Nieder­schlags­wasser kostet aktuell 0,83 Euro pro Quadratmeter versiegelter und am Kanal angeschlossener Fläche.

Die Berechnung und Festlegung der Abwasser­gebühren ist eine hoheitliche Aufgabe der Freien Hansestadt Bremen.

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Wie setzt sich die Niederschlagswassergebühr zusammen?

Die Nieder­schlags­wasser­gebühr ergibt sich aus der Summe der bebauten und befestigten/versiegelten Grundstücks­flächen, die Regenwasser leitungsgebunden (direkt) oder nicht leitungsgebunden (indirekt) in das öffentliche Kanalsystem entwässern, und einem Faktor. Die Größe dieser abfluss­wirksamen Fläche wird in vollen Quadratmetern (m²) als Gebühren­fläche abgerechnet.

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Kann ich die Höhe der Nieder­schlags­wasser­gebühr beeinflussen?

Dauerhaft begrünte Dachflächen oder teil­befestigte Flächen (z. B. Rasen­gitter­steine, Poren­pflaster, Schotter­rasen, Rasenfugen- oder Splitt­fugen­pflaster, Schotter, Kies) sowie Zisternen und Versickerungs­anlagen reduzieren die zu entrichtende Nieder­schlags­wassergebühr. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung von Regen­wasser­tonnen keinen Einfluss auf die Gebühren­ermittlung hat.

Weitere Informationen unter „Berechnung der gebühren­relevanten Versiegelungs­fläche“.

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Wann wird abgerechnet?

Die Schmutz­wasser­gebühr berechnet sich nach dem Trinkwasser­erbrauch. Hier erfolgen die Abrechnungen durchgehend und weiterhin über die swb in der üblichen Regelmäßigkeit.

Bei der Gebühr für das Nieder­schlags­wasser verhält es sich anders. Sie gilt ab dem 01. April 2024, zunächst müssen aber die gebühren­relevanten Flächen auf dem Grundstück ermittelt werden. Bei mehr als 100.000 Grundstücken in Bremen mit einer versiegelten Fläche unter 1000 m², braucht diese Erhebung Zeit. Die komplette Umstellung soll bis Ende 2027 abgeschlossen sein - das heißt: ab 2027 können Sie mit einer Abrechnung der Gebühren vom 01. April 2024 bis zum aktuellen Abrechnungs­zeitraum rechnen.

Grundstücke mit einer versiegelten Fläche von über 1000 m² werden weiterhin turnusmäßig auf Grundlage der bereits ermittelten Flächendaten abgerechnet.

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Warum wird jetzt getrennt abgerechnet?

Die getrennte Abrechnung ist mittlerweile in vielen Städten und angrenzenden Gemeinden üblich und folgt der aktuellen Rechtsprechung. Deshalb hat auch die Bremer Stadtbürgerschaft eine Änderung des Entwässerungs­gebühren­orts­gesetzes beschlossen. Das Ziel ist, die Kosten der Abwasser­beseitigung gerechter aufzuteilen. Denn: Wieviel vom Regenwasser in die Kanalisation fließt, ist abhängig von der versiegelten Fläche. Je größer die versiegelte Fläche, je mehr Gebühren werden künftig erhoben.

Die neue Gebühren­struktur setzt so auch einen Anreiz, das eigene Grundstück grün und für Wasser durchlässig zu gestalten und fördert einen nachhaltigen Umgang mit Regenwasser. Damit können Eigentümer*innen einen aktiven Beitrag für den Umwelt- und Klimaschutz leisten.

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Muss ich durch die getrennte Gebühr mehr bezahlen?

Wichtig ist zunächst zu wissen: Es wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Vielmehr wird die bisherige einheitliche Abwassergebühr aufgeteilt in eine Schmutzwasser- und eine Nieder­schlags­wasser­gebühr. Anlass für diese Maßnahme der Stadt ist also nicht, mehr Einnahmen zu erzielen, sondern rechtlichen Vorgaben zu folgen.

Ob die Aufteilung zu einer höheren Abrechnung führt, ist abhängig von den versiegelten Flächen.

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Gibt es eine Übergangsfrist?

Es gibt keine Übergangsfrist, die neue getrennte Entwässerungs­gebühr gilt seit dem 01. April 2024 und wird seit dem berechnet.

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Muss ich für ein Grundstück, für das ich bisher keine Abwasser­gebühren bezahlt habe, demnächst Gebühren bezahlen?

Ja, auch für unbewohnte Grundstücke oder reine Garagen­flächen wird die Nieder­schlags­wasser­gebühr nach versiegelten oder bebauten Flächen zukünftig neu bewertet, wenn das Regen­wasser von dort direkt (z.B. Gully) oder indirekt (z.B. über den Fußweg) in öffentliche Abwasser­anlagen eingeleitet wird.

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Was ist, wenn bei mir kein Nieder­schlags­wasser in die Kanalisation eingeleitet wird?

Dann wird nur die Schmutz­wasser­gebühr berechnet.

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