Fragen & Antworten
Getrennte Entwässerungsgebühr
Gebühren & Kosten
- Wie hoch sind die Gebühren seit April 2024?
- Wie setzt sich die Niederschlagswassergebühr zusammen?
- Kann ich die Höhe der Niederschlagswassergebühr beeinflussen?
- Wann wird abgerechnet?
- Warum wird jetzt getrennt abgerechnet?
- Muss ich durch die getrennte Gebühr mehr bezahlen?
- Gibt es eine Übergangsfrist?
- Muss ich für ein Grundstück, für das ich bisher keine Abwassergebühren bezahlt habe, demnächst Gebühren bezahlen?
- Was ist, wenn bei mir kein Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird?
- Wie hoch sind die Gebühren seit April 2024?
Die Entsorgung von einem Kubikmeter Schmutzwasser kostet aktuell 2,93 Euro. Die Entsorgung von Niederschlagswasser kostet aktuell 0,83 Euro pro Quadratmeter versiegelter und am Kanal angeschlossener Fläche.
Die Berechnung und Festlegung der Abwassergebühren ist eine hoheitliche Aufgabe der Freien Hansestadt Bremen.
zurück zur Themenübersicht- Wie setzt sich die Niederschlagswassergebühr zusammen?
Die Niederschlagswassergebühr ergibt sich aus der Summe der bebauten und befestigten/versiegelten Grundstücksflächen, die Regenwasser leitungsgebunden (direkt) oder nicht leitungsgebunden (indirekt) in das öffentliche Kanalsystem entwässern, und einem Faktor. Die Größe dieser abflusswirksamen Fläche wird in vollen Quadratmetern (m²) als Gebührenfläche abgerechnet.
zurück zur Themenübersicht- Kann ich die Höhe der Niederschlagswassergebühr beeinflussen?
Dauerhaft begrünte Dachflächen oder teilbefestigte Flächen (z. B. Rasengittersteine, Porenpflaster, Schotterrasen, Rasenfugen- oder Splittfugenpflaster, Schotter, Kies) sowie Zisternen und Versickerungsanlagen reduzieren die zu entrichtende Niederschlagswassergebühr. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung von Regenwassertonnen keinen Einfluss auf die Gebührenermittlung hat.
Weitere Informationen unter „Berechnung der gebührenrelevanten Versiegelungsfläche“.
zurück zur Themenübersicht- Wann wird abgerechnet?
Die Schmutzwassergebühr berechnet sich nach dem Trinkwassererbrauch. Hier erfolgen die Abrechnungen durchgehend und weiterhin über die swb in der üblichen Regelmäßigkeit.
Bei der Gebühr für das Niederschlagswasser verhält es sich anders. Sie gilt ab dem 01. April 2024, zunächst müssen aber die gebührenrelevanten Flächen auf dem Grundstück ermittelt werden. Bei mehr als 100.000 Grundstücken in Bremen mit einer versiegelten Fläche unter 1000 m², braucht diese Erhebung Zeit. Die komplette Umstellung soll bis Ende 2027 abgeschlossen sein - das heißt: ab 2027 können Sie mit einer Abrechnung der Gebühren vom 01. April 2024 bis zum aktuellen Abrechnungszeitraum rechnen.
Grundstücke mit einer versiegelten Fläche von über 1000 m² werden weiterhin turnusmäßig auf Grundlage der bereits ermittelten Flächendaten abgerechnet.
zurück zur Themenübersicht- Warum wird jetzt getrennt abgerechnet?
Die getrennte Abrechnung ist mittlerweile in vielen Städten und angrenzenden Gemeinden üblich und folgt der aktuellen Rechtsprechung. Deshalb hat auch die Bremer Stadtbürgerschaft eine Änderung des Entwässerungsgebührenortsgesetzes beschlossen. Das Ziel ist, die Kosten der Abwasserbeseitigung gerechter aufzuteilen. Denn: Wieviel vom Regenwasser in die Kanalisation fließt, ist abhängig von der versiegelten Fläche. Je größer die versiegelte Fläche, je mehr Gebühren werden künftig erhoben.
Die neue Gebührenstruktur setzt so auch einen Anreiz, das eigene Grundstück grün und für Wasser durchlässig zu gestalten und fördert einen nachhaltigen Umgang mit Regenwasser. Damit können Eigentümer*innen einen aktiven Beitrag für den Umwelt- und Klimaschutz leisten.
zurück zur Themenübersicht- Muss ich durch die getrennte Gebühr mehr bezahlen?
Wichtig ist zunächst zu wissen: Es wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Vielmehr wird die bisherige einheitliche Abwassergebühr aufgeteilt in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr. Anlass für diese Maßnahme der Stadt ist also nicht, mehr Einnahmen zu erzielen, sondern rechtlichen Vorgaben zu folgen.
Ob die Aufteilung zu einer höheren Abrechnung führt, ist abhängig von den versiegelten Flächen.
zurück zur Themenübersicht- Gibt es eine Übergangsfrist?
Es gibt keine Übergangsfrist, die neue getrennte Entwässerungsgebühr gilt seit dem 01. April 2024 und wird seit dem berechnet.
zurück zur Themenübersicht- Muss ich für ein Grundstück, für das ich bisher keine Abwassergebühren bezahlt habe, demnächst Gebühren bezahlen?
Ja, auch für unbewohnte Grundstücke oder reine Garagenflächen wird die Niederschlagswassergebühr nach versiegelten oder bebauten Flächen zukünftig neu bewertet, wenn das Regenwasser von dort direkt (z.B. Gully) oder indirekt (z.B. über den Fußweg) in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird.
zurück zur Themenübersicht- Was ist, wenn bei mir kein Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird?
Dann wird nur die Schmutzwassergebühr berechnet.
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