- Wir für Bremen
- Wir für die Region
- Wir als Unternehmen
- Presse
- Kontakt
- Serviceportal
Unter Umständen können die Kanäle das Wasser nicht schnell genug ableiten - sie laufen in kurzer Zeit voll und das Abwasser staut sich auf, zeitweise bis zur Straßenoberkante. Ein Vorgang, der nicht immer zu vermeiden ist, der aber den Regeln der Technik entspricht, nach denen alle Städte im Land ihr Kanalnetz gestalten.
Denn das Kanalsystem stellt ein technisches Bauwerk dar, das gegen Störungen und Überlastungen nicht in jedem Fall gefeit ist. Wie auch bei der Autobahn, kann es hier ungewollte Vorkommnisse geben - z. B. einen Stau durch hohes Verkehrsaufkommen.
Heftige Regenfälle, aber auch Verstopfungen im Kanal lassen den Wasserspiegel in der Kanalisation gewaltig ansteigen. Wolkenbrüche können selbst großvolumige Kanalabschnitte schnell auffüllen. Der Wasserstand erreicht dann seine zulässige Obergrenze. Das ist die Rückstauebene und die entspricht der Straßenoberkante - so ist es gesetzlich geregelt.
Von einem vollen Kanal geht eigentlich keine Gefahr aus. Dies gilt allerdings nur dann, wenn auf privatem Grund alle Räumlichkeiten, die unterhalb der Straßenoberkante liegen, ordnungsgemäß gesichert sind. Denn Wasser strebt überall das gleiche Niveau an - und dringt dabei auch in die privaten Grundstücksleitungen ein. Sind diese nur ungenügend oder gar nicht gegen Rückstau gesichert, findet das Kanalwasser seinen Weg auch durch WCs, Duschen und Waschbecken in die Räume, die unterhalb der Straßenoberkante liegen.
Der Schutz gegen rückstauendes Abwasser ist nicht nur vorgeschrieben, sondern zwingend erforderlich und auch technisch machbar.