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Bedarfsgerechte Entleerung von Leichtflüssigkeits-
abscheidern
Wir führen für Sie die Entleerung von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen - auch Benzin- oder Ölabscheider genannt - durch. Schlammfänge, Leichtflüssigkeits- und Koaleszenzabscheideranlagen werden turnusmäßig einmal pro Jahr von uns geleert. Der zweiten nach dem Entwässerungsortsgesetz gesetzlich vorgeschriebenen Leerung geht eine Kontrolle durch einen sachkundigen Prüfer der hanseWasser voraus. Sie können die Entleerungshäufigkeit auch auf fünf Jahre reduzieren. Eine Reduzierung der Entleerungshäufigkeit können Sie bei uns beantragen.
Für Betreiber von Tankstellen hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Informationsschrift mit Hinweisen zu Betrieb und Wartung von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen bei Verwendung des Kraftstoffes E10 herausgegeben.

[+] Information zu Kraftstoff E10 als PDF (119 KB)
[+] Checkheft-Download als PDF (44.9 KB)
[+] Infotext-Download als PDF (59.2 KB)
[+] Formular-Download als PDF (86.5 KB)
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Dezentrale Regenwasser-
bewirtschaftung in Bremen
Planungsanforderungen für die Beseitigung von Niederschlagswasser bei Bauvorhaben enthält das Merkblatt „Dezentrale Regenwasserbewirtschaftung in Bremen“, herausgegeben vom Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa.
[+] Formular-Download als PDF (30.0 KB)
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Einleitung von Grundwasser in die öffentliche Kanalisation
Sie möchten Grundwasser aus einer Baumaßnahme oder aus Bereichen mit Bodenkontaminationen in die Kanalisation einleiten? Dann reichen Sie bitte einen entsprechenden Antrag bei uns ein.
[+] Infotext Einleitung von verschmutztem Grundwasser - Download als PDF (51.3 KB)
[+] Infotext Einleitwerte für Grundwasser - Download als PDF (14.1 KB)
[+] Antrag Einleitung von Grundwasser - Download als PDF (87.1 KB)
[+] Mengenmitteilung Formular - Download als PDF (50.5 KB)
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Einleitung von Schmutzwasser aus der Fassadenreinigung in die öffentliche Kanalisation
Für die Einleitung von Schmutzwasser aus der Fassadenreinigung in die öffentliche Kanalisation reichen Sie bitte einen entsprechenden Antrag bei uns ein.
[+] Infotext-Download als PDF (73.4 KB)
[+] Formular-Download als PDF (93.0 KB)
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Entwässerungsanzeige
Sie möchten ein Haus bauen oder Ihre Entwässerungsanlage auf Ihrem Grundstück verändern? Das Entwässerungsortsgesetz sieht für solche Bauvorhaben auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken das so genannte Entwässerungsanzeigeverfahren vor. Kurz gesagt, muss die Entwässerungsanzeige immer dann bei der hanseWasser eingereicht werden, wenn auf Privatgrund Entwässerungsleitungen im Erdreich neu verlegt werden, die direkt oder indirekt an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind.

Entwässerungsanzeige für Neubauvorhaben auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken.
[+] Infotext-Download als PDF (73.1 KB)
[+] Formular-Download als PDF (129.1 KB)

Entwässerungsanzeige Rückstauschutz und Kanalsanierung
als vereinfachtes Verfahren bei der Erneuerung und Umverlegung bereits vorhandener Entwässerungsgrundleitungen (erdverlegte Abwasserleitungen).
[+] Formular-Download als PDF (79.2 KB)
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Entwässerungsbauantrag
Sie planen ein Bauvorhaben auf einem gewerblich genutzten Grundstück und es werden Entwässerungsanlagen (Grundleitungen, Schächte, Abwasserbehandlungsanlagen) neu hergestellt, geändert oder auch beseitigt? Dann reichen Sie bitte einen Entwässerungsbauantrag bei uns ein.
Für das stadtbremische Überseehafengebiet in Bremerhaven (HBH) nutzen Sie bitte das gleiche Antragsformular.
Die erforderlichen Unterlagen können Sie dem Infoblatt entnehmen.
[+] Infotext-Download als PDF (90.5 KB)
[+] Formular-Download als PDF (144.7 KB)
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Flächenänderungen zur Niederschlagswassergebühr
Falls Sie für Ihr Grundstück die einleitenden Flächen ändern, können Sie hier den Antrag zur Anpassung der Berechnungsgrundlage herunterladen.
[+] Infotext-Download als PDF (117.2 KB)
[+] Formular-Download als PDF (630.6 KB)
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Flyer TV-Inspektion 01_2012

[+] Infotext-Download als PDF (1.5 MB)
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Freiwillige Selbstveranlagung zur getrennten Abwassergebühr
Falls Sie für Ihr Haus und Grundstück nach der getrennten Abwassergebühr veranlagt werden wollen, können Sie hier den Antrag und Hinweise zum Ausfüllen herunterladen.
[+] Infotext-Download als PDF (117.2 KB)
[+] Formular-Download als PDF (630.6 KB)
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Geringe Abwassereinleitungen aus der Fahrzeugreinigung
und -instandhaltung
Die Abwasserverordnung sieht für mineralölhaltiges Abwasser aus der Fahrzeugreinigung und –instandhaltung u. a. bei Abwassereinleitungen von weniger als 1 m³/Tag vereinfachte Anforderungen bei der Abwasserüberwachung vor. Hierfür benötigen wir Ihre jährlich wiederkehrende Erklärung.
[+] Informationen zur vereinfachten Abwasserüberwachung Anhang 49 AbwV als PDF (58.9 KB)
[+] Formular-Download Erklärung bei geringen Abwassermengen als PDF (181.6 KB)
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Infotext E10 Kraftstoff

[+] Infotext-Download als PDF (118.1 KB)
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Kanaltiefenschein
Bezugspunkt für jede Entwässerungsplanung ist die öffentliche Kanalisation. Der Kanaltiefenschein enthält individuelle Angaben über die Lage und die Höhenniveaus der Schmutz- und Regenwasserkanalisation im öffentlichen Bereich sowie die Anschlusspunkte bis an die private Grundstücksgrenze.
[+] Formular-Download als PDF (89.6 KB)
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Rückerstattung bei Bauwasser
Wenn Sie Ihr Bauwasser nicht ins Kanalnetz einleiten erstatten wir Ihnen auf Antrag gegebenenfalls anteilige Entwässerungsgebühren. Beachten Sie bitte die gesetzlichen Antragsfristen.
[+] Formular-Download als PDF (121.2 KB)
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Rückerstattung bei Rohrbruch
Wenn im Falle eines Rohrbruchs das Wasser im Erdreich versickert erstatten wir Ihnen
auf Antrag gegebenfalls anteilige Entwässerungsgebühren. Beachten Sie bitte die gesetzlichen Antragsfristen.
[+] Formular-Download als PDF (129.2 KB)
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Rückerstattung für Gartenbewässerung
Für Wassermengen, die nachweislich ordnungsgemäß nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, wird auf Antrag die anteilige Entwässerungsgebühr erstattet. Der Nachweis kann nur durch einen geeichten Wasserzähler erbracht werden. Eine Festinstallation ins Leitungsnetz ist vorzunehmen. Den Erstattungsantrag reichen Sie bitte fristgerecht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Rechnung von der swb Vertrieb Bremen GmbH bei der hanseWasser BremenGmbH ein. Ein späterer Antrag ist unzulässig. Eine Erstattung erfolgt nur dann, wenn die Erstattungsmenge mehr als 10 m³ beträgt.
[+] Infotext-Download als PDF (57.8 KB)
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Standards für die öffentlichen Abwasseranlagen der Stadtgemeinde Bremen
Die baulichen Maßnahmen im öffentlichen Netz der Freien Hansestadt Bremen werden auf Basis der technischen Standards geplant und durchgeführt.
Sie sind auch bei Maßnahmen durch Dritte im öffentlichen Netz anzuwenden.
Die Standards Abwasseranlegen werden durch Mitarbeiter der hanseWasser und in Abstimmung mit den Umweltbetrieben Bremen laufend der technischen Entwicklung angepasst und nach Erfordernis weitergeführt.

[+] Formular-Download als PDF (4.9 MB)
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TV-Inspektion Infoflyer
TV-Inspektion Infoflyer
[+] Infotext-Download als PDF (1.5 MB)
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Zählerstandsmeldung bei Brunnenwassernutzung, anderweitig zugeführtem Wasser (Eigenversorgungsanlagen) oder bei Regenwassernutzung
Diese Menge muss mit einem privaten Wasserzähler erfasst werden, um genau berechnet zu werden. Die Zähler von Eigenversorgungsanlagen (Brunnen oder anderweitig zugeführtem Wasser) sowie von Regenwassernutzungsanlagen sind Privatwasserzähler und der hanseWasser Bremen GmbH zu melden. Der Einbau des privaten Wasserzählers, der Standort, die Zählernummer sowie der Zählerstand am Tage des Einbaus sind der hanseWasser Bremen GmbH mitzuteilen. Die jährliche Ablesung dieser Zähler ist nicht Aufgabe Ihres Trinkwasserunternehmens der swb Vertrieb Bremen GmbH oder der hanseWasser Bremen GmbH, die Meldung muss durch den Eigentümer oder dessen Beauftragten bis zum 15. Februar im Folgejahr vorgelegt werden.
Diese jährliche Menge, die ins Kanalnetz einleitet wurde, melden Sie uns bitte mit diesen Formularen.
[+] Formular-Brunnenwasser-Download als PDF (110.9 KB)
[+] Formular-Regenwasser-Download als PDF (77.8 KB)
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Zeitlich begrenzte Einleitung von Schmutzwasser bei Straßenveranstaltungen, Baustellen etc.
Sie möchten Schmutzwasser für eine begrenzte Zeit, z. B. für eine Veranstaltung (Straßenfest, Markt etc.) oder Baustelleneinrichtung, in die öffentliche Kanalisation einleiten? Dann reichen Sie bitte einen entsprechenden Antrag bei uns ein.
[+] Abwassereinleitung, zeitlich begrenzt, Formular-Download als PDF (231.4 KB)
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