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Euromünzen

Entwässerungsgebühren

Aktuelle Gebühren
Ab 1. Januar 2011 werden nach § 8 EGebOG die Entwässerungsgebühren wie folgt unterschiedlich berechnet:

Einheitliche Abwassergebühr
Sie wird nach dem Frischwasserbezug abgerechnet und beinhaltet die Gebühr für Schmutz und Niederschlagswasser.
• Einheitliche Abwassergebühr 2,64 € pro m³

Getrennte Abwassergebühr
Sie wird getrennt in eine Schmutzwassergebühr, die nach dem Frischwasserbezug in Kubikmetern abgerechnet wird:
• Schmutzwassergebühr 2,31 € pro m³
und eine Niederschlagswassergebühr, die für versiegelte und in den öffentlichen Kanal entwässernde Flächen nach Quadratmetern berechnet wird:
• Niederschlagswassergebühr 0,72 € pro m²/Jahr.

Wird kein Niederschlagswasser in die Kanalisation geleitet, wird nur eine Schmutzwassergebühr erhoben.

Erhebung der Entwässerungsgebühren
Die Entwässerungsgebühren werden von der hanseWasser Bremen GmbH im Auftrag der Stadtgemeinde Bremen erhoben und an diese weitergeleitet. Die Stadtgemeinde Bremen erhebt nach den Bestimmungen des Entwässerungsgebührenorts- gesetzes (EGebOG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Januar 2011 (Brem.GBl. S. 17 - 2130-f-5) Entwässerungsgebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen. Für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2010 gilt die jeweils gültige Fassung des Entwässerungsgebührenortsgesetzes (EGebOG). Die Entwässerungsgebühren werden für die hoheitliche Tätigkeit (Abwasserentsorgung) einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erhoben und unterliegen deshalb nicht der Umsatzsteuer.

Bemessungsgrundlage für die Abwassergebühr bei einheitlicher Veranlagung sowie für die Leerung der Schmutzwassersammelgrube ist die auf dem Grundstück verbrauchte oder selbst geförderte Wassermenge. Bei Grundstücken, deren versiegelte Fläche 1.000 m² oder mehr beträgt, wird getrennt erhoben nach Schmutz- wassergebühr für die verbrauchte Wassermenge und Niederschlagswassergebühr für die angeschlossene Fläche. Ist die versiegelte Fläche kleiner als 1.000 m², wird die getrennte Gebühr nur auf Antrag des Gebührenpflichtigen erhoben. Die Anträge nimmt die hanseWasser Bremen GmbH auf Vordruck entgegen.

Meldepflicht bei Eigenförderung
Die geförderten Wassermengen müssen der hanseWasser Bremen GmbH bis zum 15. Februar jeden Jahres für das im letzten Jahr geförderte Brauchwasser mitgeteilt werden. Dies gilt auch für die genutzte Regenwasser- menge. Dabei ist gleichzeitig die abzusetzende Wassermenge anzuzeigen, die ordnungsgemäß nicht in die öffentlichen Abwasserablagen eingeleitet wurde, ansonsten bedeutet das den Verlust von Erstattungs- ansprüchen. Danach werden die Entwässerungsgebühren für das vergangene Kalenderjahr berechnet. Im laufenden Jahr können Abschlagszahlungen erhoben werden.

Wer muss zahlen?
Die Entwässerungsgebühren sind vom Wasserbezieher und/oder dem Eigentümer des Grundstücks zu zahlen.

[+] Formulare
[+] Entwässerungsgebührenortsgesetz (EGebOG)

 [+] Entwässerungsgebühren
 [+] Leerung der Sammelgruben
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