Abwasser = Schmutzwasser + Niederschlagswasser
Ab 2011 müssen Kosten für die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt werden
Gerechtere und rechtssichere Gebühren sind die Ziele der neuen Abwassergebühr
Für die Einleitung von Abwasser in das Kanalnetz unserer Stadt wird gegenwärtig eine Gebühr erhoben, die an die bezogene Frischwassermenge gekoppelt ist (Frischwassermaßstab). In dieser Gebühr sind sowohl die Kosten für die Sammlung, Beseitigung und Behandlung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser enthalten. Eine separate Abrechnung des tatsächlich eingeleiteten Niederschlagswassers in die Kanalisation erfolgt derzeit nicht. Diese Berechnung ist einfach - aber nicht gerecht. Denn es gibt häufig keinen Zusammenhang zwischen dem Frischwasserbezug (Maßstab der Gebührenermittlung) und der Menge an Niederschlagswasser, die vom Grundstück in einen öffentlichen Kanal gelangt.
Schmutz- und Niederschlagswasser verursachen Kosten
Die Kosten für die Beseitigung des Schmutzwassers aus Haushalten und Gewerbetrieben müssen zukünftig von den Kosten der Beseitigung des Niederschlagswassers getrennt werden.
Auf Grund der bundesweiten, aktuellen Rechtsprechung wird nun die Struktur der Abwassergebühren neu geordnet. Auch für Bremen werden ab dem 1.1.2011 die Gebühren für Schmutz- und Nieder-schlagswasser für Grundstücke, mit über 1.000 m² befestigter oder versiegelter Fläche getrennt, um damit die Kosten der Abwasserbeseitigung nach dem Verursacherprinzip gerechter aufzuteilen.
Es wird also keine zusätzliche Gebühr erhoben, vielmehr wird die bestehende Gebühr aufgeteilt in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr (Getrennte Gebühr oder Gesplittete Gebühr). Das Gesamtgebührenaufkommen verändert sich dadurch nicht.
Grundlage der Schmutzwassergebühr bleibt weiterhin die bezogene Frischwassermenge. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe der bebauten und befestigten Flächen auf Ihrem Grundstück, von denen Niederschlagswasser in das Kanalnetz eingeleitet wird. Dies sind Flächen, auf denen das Niederschlagswasser nicht auf natürlichem Wege auf Ihrem Grundstück versickern kann, sondern in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird.
Die getrennte Gebühr fördert zudem den ökologischen Umgang mit dem Niederschlagswasser. Niederschlagswasser wird vor Ort versickert und muss daher nicht vermischt mir Schmutzwasser zur Kläranlage transportiert und dort gereinigt werden. Zusätzlich werden die Grundwasserressourcen dort „aufgefüllt“ wo der Niederschlag anfällt.
Gebührentrennung - neue Berechnung ab 2011
Ab Januar 2011 wird es in der Stadt Bremen ein neues Abwassergebührensystem geben. Der Senat hat Anfang September 2008 ein Grundsatzmodell verabschiedet. Dieses sieht vor, die bestehende Abwassergebühr aufzuteilen und die Erhebung in Form einer getrennten (gesplitteten) Gebühr vorzunehmen. Berechnungsgrundlage ist der Anteil der befestigten Fläche auf einem Grundstück, einschließlich der Dachflächen, die an einen öffentlichen Niederschlagswasser- oder Mischwasserkanal angeschlossen sind.
Für große Grundstücke verbindlich, für kleine Grundstücke auf Antrag möglich
Mit einem Beschluss im November 2008 hat der Senat entschieden, das neue Gebührenmodell nur für große Grundstücke verpflichtend zu machen. Anlass für diese Modellentscheidung ist zum einen, dass auf kleineren Grundstücken keine maßgeblichen Niederschlagswassermengen anfallen. Ab einem befestigten und an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Flächenanteil von 1.000 Quadratmeter Fläche gilt für das Grundstück künftig eine getrennte Berechnung der Kosten für Schmutz- und Niederschlagswasser. Kleinere Grundstücke zahlen dagegen den Kostenanteil für die Niederschlagswasserentsorgung wie bisher über den Frischwassermaßstab.
Bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr werden – neben der Flächengröße – auch die unterschiedlichen Versiegelungsarten der befestigten Flächen berücksichtigt. So wird künftig bei der Ermittlung der versiegelten Flächen ein Unterschied gemacht zwischen Flächen mit starker Versiegelung (wie Asphalt, Beton, Pflaster, Standarddach) und Flächen mit geringer Versiegelung (wie Splittfugenpflaster, Rasengittersteine, Gründächer).
Bei Grundstücken mit einer befestigten und angeschlossenen Fläche kleiner 1.000 Quadratmeter ist dagegen in der Regel keine wesentliche Veränderung der Gesamtgebührenbelastung zu erwarten. Sie werden daher wie bisher nach der entnommenen Menge an Frischwasser berechnet und über die Einheitsgebühr veranlagt. Auf Antrag wird jedoch eine Veranlagung nach der getrennten Gebühr auch für diese Grundstücke möglich sein.
Grundstücke müssen bewertet werden
Um den Aufwand für die Bürger möglichst gering zu halten, hat die Stadt Bremen bereits vorgearbeitet:
Für Grundstücke ab 1.000 m² werden aus Luftbildern die Dachflächen und befestigten Flächen für jedes Grundstück (d.h. auch für alle öffentlichen Flächen) erfasst. Nach Abgleich mit den amtlichen Katasterdaten werden diese Flächen in einen grundstücksbezogenen Flächenerfassungsbogen übernommen. Grundstücke kleiner 1.000 m² können auf Antrag des Grundstückseigentümers oder des Abgabenpflichtigen ebenfalls entsprechend veranlagt werden.
Den Eigentümern bzw. Abgabenpflichtigen werden voraussichtlich ab Anfang 2010 entsprechende Erfassungsbögen zugeschickt. In diesem Bogen muss angegeben werden, welche der ermittelten versiegelten Flächen tatsächlich in die öffentliche Kanalisation entwässern. Jeder Grundstücksbesitzer erhält damit die Gelegenheit, mit geringem Aufwand die von den Bremer Entsorgungsbetrieben (BEB) vorab ermittelten Flächen zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Die Änderungen werden dann nach einer Plausibilitätsprüfung übernommen und bilden die Grundlage für die Gebührenbescheide, die ab 1.1.2011 versandt werden.
Wer auf seinem Grundstück nur wenige einleitende Flächen hat oder mit entsprechenden Materialien wie "Ökopflaster" und Gründachflächen dazu beiträgt, die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrich-tung etwas geringer zu belasten, wird mit der getrennten Abwassergebühr entsprechend begünstigt.
Nach Abschluss der Erhebungsphase werden die Daten ausgewertet und die Gebühren getrennt nach Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung kalkuliert. Wie hoch der Gebührensatz pro Quadratmeter sein wird, kann deshalb erst errechnet werden, wenn die Größe aller im Stadtgebiet in die Kanalisation entwässernden Flächen ermittelt ist. Dies wird voraussichtlich im Sommer 2010 der Fall sein.
Die Gebühren werden insgesamt nicht erhöht, nur die Verteilung ändert sich
Die in der Stadt Bremen insgesamt zu zahlende Summe an Abwassergebühren erhöht sich durch die Gebührenumstellung nicht. Nur die Umlegung auf die angeschlossenen Grundstücke verändert sich. Die neue Abwassergebühr wird zu einer verursachergerechteren Kostenverteilung führen. Sie bewirkt eine Reduzierung bei Grundstücken, bei denen der Schmutzwasseranfall hoch ist im Vergleich zu der an den Kanal angeschlossenen befestigten Fläche. Dieses betrifft z. B. den Gewerbebetrieb mit hohem Frischwasserbezug oder das mehrgeschossige hohe Wohnhaus. Umgekehrt erhöhen sich die Abwasserkosten insgesamt, wenn der Flächenanteil hoch und der Schmutzwasseranfall gering ist. Dieses ist beispielsweise bei einem Logistikunternehmen mit großer Hoffläche oder bei einem Einkaufsmarkt mit großem Parkplatz zu erwarten.
Weitere Informationen zu dem Projekt
Die Bremer Entsorgungsbetriebe erarbeiten die Grundlagen der Einführung dieser getrennten Abwassergebühr gemeinsam mit der hanseWasser Bremen GmbH und dem Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa.
Dazu werden die Gremien der Stadt Bremen die entsprechenden Beschlüsse (Änderung des Entwässerungsortsgesetzes) fassen, sodass mit den, Anfang des Jahres 2011 zu versendenden Bescheiden, für jedes betroffene Grundstück, die Niederschlagswassergebühr und die, um die Kosten für die Niederschlagswasserentsorgung verringerte Schmutzwassergebühr getrennt ausgewiesen werden.
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