Getrennte Abwassergebühr:
Abwasser = Schmutzwasser + Niederschlagswasser
Kosten der Abwasserentsorgung werden gerechter verteilt.
Auf Grund der bundesweiten, aktuellen Rechtsprechung wurde die Struktur der Abwassergebühren neu geordnet. Auch für Bremen werden seit dem 1.1.2011 die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser für Grundstücke mit über 1.000 m² befestigter oder versiegelter Fläche getrennt und damit die Kosten der Abwasserbeseitigung nach dem Verursacherprinzip gerechter aufgeteilt. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Erhebung von Niederschlagswassergebühren für große befestigte Parkplatzflächen von Supermärkten oder versiegelte Gewerbeflächen von Logistikunternehmen und Speditionen. Diese hier anfallenden Wassermengen wurden zwar immer schon gesammelt, abgeleitet und gereinigt aber von der alten Gebührenstruktur (nach Frischwassermaßstab) einfach nicht erfasst.
Für große Grundstücke verbindlich, für kleine Grundstücke auf Antrag möglich.
Die Veranlagung nach Getrennten Abwassergebühr ist Pflicht bei einer Grundstücksgröße von über 1.000 m². Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich hier nach der Größe der bebauten und befestigten Flächen, von denen das Niederschlagswasser in den öffentlichen Kanal eingeleitet wird. Eigentümer von kleineren Grundstücken (unter 1.000 m²) haben die Wahl, ob sie, wie vorher, nach der Einheitlichen Abwassergebühr oder auf Antrag nach der Getrennten Abwassergebühr veranlagt werden wollen.
Einheitliche Gebühr für kleinere Grundstücke ist günstiger geworden.
Die Einheitliche Abwassergebühr wird nach dem Frischwasserbezug abgerechnet. Seit Januar 2011 sind hier nur noch 2,64 € (statt vorher 2,87 €) pro genutzten Kubikmeter zu zahlen. Hier führt die aktuelle Umverteilung der Kosten auch beim einfachen Haushalt zur Reduzierung der finanziellen Belastung. In der Regel sind hier jedoch keine wesentliche Veränderungen der Gesamtgebühren zu erwarten.
Einheitliche oder Getrennte Abwassergebühr - unter 1.000 m² Grundstücksfläche entscheiden Sie selbst.
Sie können selbst entscheiden, ob es sich für Sie lohnt nach der getrennten Abwassergebühr zu zahlen. Dafür stellen wir auf den folgenden Seiten neben Erläuterungen und Beispielen zur Berechnung auch einen Gebührenrechner für Sie zur Verfügung. Damit können Sie schnell eine Voreinschätzung treffen und entscheiden, ob Sie einen Antrag auf freiwillige Selbstveranlagung nach der getrennten Abwassergebühr stellen wollen.
Bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr werden – neben der Flächengröße – auch die unterschiedlichen Versiegelungsarten der befestigten Flächen berücksichtigt. So wird künftig bei der Ermittlung der versiegelten Flächen ein Unterschied gemacht zwischen Flächen mit starker Versiegelung (wie Asphalt, Beton, Pflaster, Standarddach) und Flächen mit geringer Versiegelung (wie Splittfugenpflaster, Rasengittersteine, Gründächer).
Ökologischer Umgang mit Regenwasser hilft, Gebühren zu reduzieren.
Die getrennte Gebühr fördert den ökologischen Umgang mit Regenwasser. Wasser, was vor Ort versickert werden kann, muss nicht vermischt mit Schmutzwasser zur Kläranlage transportiert und dort gereinigt werden. Zusätzlich werden die Grundwasserressourcen dort „aufgefüllt“, wo der Niederschlag anfällt. Die Entkoppelung der Dach¬ und anderen versiegelten Flächen von der Schmutzwasserleitung aus Ihrem Haus kann sich hier durchaus lohnen. Flächenentsiegelung und Versickerung ist neben der Gebührenreduzierung ein wichtiger Faktor zum Schutz ihres Hauses gegen Überflutung.
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